Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Beschäftigung erfolgen bzw. bei vorübergehender Berufsausübung innerhalb von 5 Tagen.
Änderungen persönlicher Daten, Arbeitgeberwechsel sowie sonstige Änderungen des Arbeitsverhältnisses müssen ebenfalls innerhalb eines Monats gemeldet werden. Die Beendigung der pharmazeutischen Tätigkeit ist unverzüglich zu melden.