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- Neben dem Antrag auf Erlaubnis für Maklertätigkeiten müssen Sie Ihr Gewerbe bei der zuständigen Behörde gebührenpflichtig anmelden. Siehe dazu:
Gewerbeanmeldung (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder) - Informationen über die Vermittlung von Finanzanlagen finden Sie auch im Hessen-Finder unter:
- Finanzanlagenvermittler – Erlaubnis
- Vermittlerregister (für Versicherungsvermittler und -berater sowie Finanzanlagenvermittler)