- Erstmeldung: vor Inbetriebnahme des automatisierten Verfahrens
- Änderungsmeldung (auch Löschungsmeldung): vor dem Wirksamwerden einer Änderung
Es genügt, wenn Sie die Meldung vor Inbetriebnahme beziehungsweise In-Kraft-Treten der Änderung an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abschicken.