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In Hessen sind für die Datenschutzkontrolle zuständig:
- der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, für folgende:
- alle Behörden des Bundes (Ministerien, Organe der Rechtspflege und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen des Bundes, der bundesmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform)
- Telekommunikations- und Postdienstunternehmen
- Die Bundesgerichte unterliegen seiner Kontrolle nur, soweit sie in Verwaltungsangelegenheiten tätig werden.
- der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, für folgende:
- Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Landes Hessen
- Gemeinden und Landkreise
- Unternehmen, private Stiftungen und Vereine, Sparkassen mit Sitz in Hessen
- der Rundfunkbeauftragte für den Datenschutz
- beim Hessischen Rundfunk für journalistisch-redaktionelle Tätigkeiten
- die kirchlichen Datenschutzbeauftragten jeweils für ihre Kirche