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- wenn eine baurechtliche Genehmigung erforderlich ist: die untere Baurechtsbehörde
Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt. - wenn keine baurechtliche Genehmigung erforderlich ist: die untere Denkmalschutzbehörde
Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, ebenfalls die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.