Seiteninhalt
- Genehmigung des Gelegenheitsverkehrs mit Kraftomnibussen (KOM): 380,00 Euro für den ersten und 150,00 Euro für jeden weiteren KOM bis max. 1.465,00 Euro;
120,00 Euro für EU-Lizenz und pro beglaubigte Abschrift 80,00 Euro - Genehmigung des Gelegenheitsverkehrs mit Personenkraftwagen (Pkw): zwischen 50,00 Euro und max. 500,00 Euro pro Verkehrsform
Hinweis:
Weitere Gebühren und Kosten können für bestimmte Unterlagen entstehen, beispielsweise Registerauskünfte oder sonstige Nachweise.