Steuer:
Beide Fahrzeuge werden versteuert.
Versicherung:
Beide Fahrzeuge müssen versichert werden. Hier sind günstigere Tarife der Versicherung möglich.
Ordnungswidrigkeiten:
- Wer ein Fahrzeug mit Wechselkennzeichen ohne oder mit einem unvollständigen Wechselkennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb setzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße beträgt 50,00 Euro.
- Wer ein Fahrzeug mit Wechselkennzeichen ohne oder mit einem unvollständigen Wechselkennzeichen auf einer öffentlichen Straße nur abstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße beträgt 40,00 Euro.