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- Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt.
- Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
- Für die zweite Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt des für den Sterbeort oder den Ort der Einäscherung zuständigen Gesundheitsamtes oder eine Ärztin/einen Arzt, der an einer Fort- und Weiterbildung mit Erfolg teilgenommen hat, durch die die für die gerichtliche Leichenschau erforderliche Kenntnisse vermittelt werden bzw. an das Krematorium.
- Für die Verbrennung an das Krematorium
- Für die Beisetzung der Urne an die Friedhofsverwaltung.
- Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.