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- Frist für die schriftliche Stellungnahme des Energieversorgers: 2 Wochen nach Aufforderung durch die Schlichtungsstelle
- Zustimmung zur einvernehmlichen Lösung: innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Empfehlung
- Verfahrensdauer: Die Schlichtung soll innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein.