Für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung werden folgende Gebühren erhoben:
- unbeschränkt: 650,00 Euro
- beschränkt: 550,00 Euro
Bei Ablehnung des Antrags oder bei Rücknahme, bevor eine Entscheidung getroffen wurde, wird ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr erhoben.