Seiteninhalt
- für alle Vergabearten öffentlicher Auftraggeber, die in Hessen ihren Sitz haben:
der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Frankfurt - für die Aufträge des Bundes und anderer öffentlicher Auftraggeber:
das Oberlandesgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich die jeweilige Vergabekammer ihren Sitz hat - für Streitigkeiten nach § 69 SGB V:
das Landessozialgericht