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Schlichtungsanträge sind möglich
- nachdem Sie eine schriftliche Entscheidung des Immobilienunternehmens auf Ihre Beschwerde erhalten haben oder
- frühestens sechs Wochen nach Eingang Ihrer Beschwerde beim Immobilienunternehmen, ohne dass Sie eine schriftliche Entscheidung des Unternehmens erhalten haben.