Erlöschen und Ruhen der Fahrberechtigung
Bitte beachten Sie, dass Ihre Fahrberechtigung bei nachfolgend genannten Gegebenheiten automatisch erlischt. In diesen Fällen müssen Sie die Fahrberechtigung unverzüglich bei der Ordnungsbehörde abgeben.
- Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B oder der Klasse 3 und
- Verzicht auf die Fahrerlaubnis der Klasse B oder der Klasse 3.
Wenn Ihnen ein (befristetes) Fahrverbot auferlegt wurde, dürfen Sie auch von Ihrer Fahrberechtigung keinen Gebrauch machen, d.h. die Fahrberechtigung ruht.