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- § 2 Absatz 10a, 15 und 16 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- § 6 Absatz 5 StVG
- Hessische Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und der sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes (Hessische Fahrberechtigungsverordnung - HFbV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)