Seiteninhalt
Sonstiges
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG wird nur in folgenden Fällen ungültig:
- Sie erhalten in einem anderen EU-Mitgliedstaat das Recht auf langfristigen Aufenthalt.
- Sie leben 6 Jahre lang außerhalb Deutschlands oder ein Jahr lang außerhalb der EU.
- Sie haben die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erhalten.
- Sie werden ausgewiesen oder bekommen eine Abschiebeungsandrohung.