Für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung werden folgende Gebühren erhoben:
- Unbefristet und unbeschränkt: 650,00 Euro
- Unbefristet aber beschränkt: 550,00 Euro
- Befristet und unbeschränkt: 450,00 Euro
- Befristet und beschränkt: 350,00 Euro
Bei Ablehnung des Antrags oder bei Rücknahme, bevor eine Entscheidung getroffen wurde, wird ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr erhoben.