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- Die Summe aller gezahlten Entgelte eines Jahres müssen Sie bis zum 31.3. des Folgejahres an die Künstlersozialkasse melden.
- Auf diese Jahresmeldung erfolgt eine Abrechnung der Künstlersozialabgabe des Vorjahres.
- Die monatlichen Vorauszahlungen auf die Künstlersozialabgabe müssen Sie bis zum 10. des Folgemonates an die Künstlersozialkasse zahlen.
- Werden die Zahlungen nicht pünktlich geleistet, erhebt die Künstlersozialkasse Mahngebühren und monatliche Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des Rückstandes.