Wenn Sie Verkehr mit Kraftomnibussen betreiben oder Ausflugsfahrten bzw. Ferienzielreisen durchführen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Für die Erteilung der Genehmigung
- im Verkehr mit Kraftomnibussen ist das Regierungspräsidium,
- für Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen mit Personenkraftwagen ist in Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern der Gemeindevorstand, im Übrigen der Kreisausschuss am Sitz oder an der Niederlassung Ihres Unternehmens
zuständig.