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Bitte reichen Sie folgende Antragsunterlagen ein:
- schriftlicher Antrag mit der Angabe, welche Kurse Sie durchführen möchten (Kurse zur Weiterbildung für den Güterkraft- oder Personenverkehr und/oder Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation für den Güterkraft- oder Personenverkehr)
- Nachweis über die fachliche bzw. didaktisch-pädagogische Kompetenz der Ausbilder
- Nachweis über geeignete Schulungsräume und Lehrmittel für die theoretische Unterweisung
- Ausbildungsprogramm für jeden angebotenen Kurs
- nur bei beschleunigter Grundqualifikation:
Nachweis über mind. ein Fahrschulfahrzeug, dass für Führerscheinprüfungen in den Klassen CE oder DE geeignet ist - nur bei beschleunigter Grundqualifikation:
Nachweis über mind. einen Fahrlehrer mit Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE oder DE als Ausbilder