Die Übersetzung wird automatisiert von Google vorgenommen und enthält eventuell Abweichungen und eine fehlerhafte Wiedergabe des Inhalts. Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte erneut auf "Sprache auswählen" klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden. Mehr Informationen zum Datenschutz
Die im Land Hessen für die Anerkennung von Ausbildungsstätten nach § 7 Abs. 2 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zuständige Stelle ist das Regierungspräsidium Gießen