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Die Höhe der Gebühr richtet sich nach § 45 Aufenthaltsverordnung:
- Erteilung: 100 Euro
Bei einer Verlängerung für einen weiteren Aufenthalt gilt:
- Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00 Euro
- Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00 Euro
- Änderung der Aufenthaltserlaunis durch Wechsel des Aufenthaltszweckes einschließlich Verlängerung: 98,00 Euro