Versteigerung von Fundgegenständen
10.10.2024
14:00 Uhr
Rathaus Gießen, Berliner Platz 1, 35390 Gießen, Innenhof
Fundgegenstände, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten abgelaufen ist, kommen wieder unter den Hammer. Die Versteigerung ist öffentlich, jeder kann mitbieten.
§ 973 BGB: Mit Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der Behörde angemeldet hat.