Erleben

Seiteninhalt

Versteigerung von Fundgegenständen

Datum:

10.10.2024

Uhrzeit:

14:00 Uhr

Ort:

Rathaus Gießen, Berliner Platz 1, 35390 Gießen, Innenhof

Termin exportieren

Fundgegenstände, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten abgelaufen ist, kommen wieder unter den Hammer. Die Versteigerung ist öffentlich, jeder kann mitbieten.

§ 973 BGB: Mit Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der Behörde angemeldet hat.

Stadtbüro Gießen

Newsletter

Bestellen Sie sich hier den Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.