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NIS-2 für Unternehmen

Cybersicherheitsrichtlinie der EU (NIS-2), was bedeutet das für kleine und mittlere Unternehmen?

Datum:

04.03.2025

Uhrzeit:

16:30 bis 17:30 Uhr

Ort:

Rathaus Gießen, Berliner Platz 1, 35390 Gießen

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Die Frist ist kurz, die Vorgaben komplex und die Konsequenzen unbekannt. Die neue EU-Richtlinie für Cybersicherheit NIS-2, die bereits bis zum 18. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden musste, stellt komplexe Anforderungen an alle Unternehmen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) plant im Rahmen dessen schon bald Prüfungen bei Unternehmen durchzuführen.

Vor allem mittelständische Betriebe stehen dadurch vor einer enormen Herausforderung, denn die Richtlinie gilt nicht nur für Großkonzerne, sondern kann auch Unternehmen mit 5 Mitarbeitern betreffen – vom Handwerksbetrieb bis zum Technologie-Start-up.

Auch wenn eine funktionierende Cybersicherheit ohnehin in keinem Unternehmen fehlen sollte, gilt es in der Kürze der Zeit erst einmal zu verstehen, welchen rechtlichen Rahmen die NIS-2 vorgibt und was ein Unternehmen leisten muss, um diesem gerecht zu werden und mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Inwiefern Ihr Unternehmen betroffen ist und was Sie tun müssen, um die Richtlinie zu erfüllen, erklärt Herr Volker Fett von der Transferstelle für Digitale Sicherheit.

Betroffene Unternehmen:
  • Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern und/oder einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro
  • Organisationen, die für die Gesellschaft oder Wirtschaft wesentlich sind, auch wenn sie kleiner sind (z. B. in der Gesundheitsbranche)
  • Alle öffentlichen und privaten Organisationen, die zu einem dieser Sektoren gehören:
    o Energieversorgung (z. B. Strom, Gas, Öl)
    o Transport und Logistik (Luftfahrt, Schifffahrt, Bahn, Straßenverkehr)
    o Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Labore, Pharmaindustrie)
    o Digitale Infrastruktur (Cloud-Anbieter, Rechenzentren)
    o Banken und Finanzwesen
    o Trink- und Abwasserversorgung
    o Post- und Kurierdienste
    o Lebensmittelproduktion und -distribution
    o Chemische Industrie und Hersteller kritischer Produkte
    o Unter Umständen Unternehmen, die Dienstleistungen oder Produkte für diese Branchen bereitstellen

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl nicht alle Anmeldungen berücksichtigen können.

Anmeldeschluss: 02.03.2025.

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