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Vereinfachte Umlegung

Grenzregelung

Leistungsbeschreibung

Die Vereinfachte Umlegung (ehemals "Grenzregelung") ist ein Verfahren zur Änderung von Grenzen zwischen benachbarten Grundstücken. Hauptzweck der Vereinfachten Umlegung ist es, eine ordnungsgemäße Bebauung einschließlich Erschließung zu ermöglichen und baurechtswidrige Zustände durch den Austausch bzw. die einseitige Zuteilung benachbarter Grundstücksflächen zu beseitigen. Vereinfachte Umlegungen können nur durchgeführt werden, wenn dies dem öffentlichen Interesse dient oder im öffentlichen Interesse geboten ist.
Auf Einleitung und Durchführung einer Grenzregelung besteht kein Rechtsanspruch.

Welche Unterlagen werden benötigt

Welche Unterlagen werden benötigt

Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer und ggf. der sonstigen Berechtigten

Gebühren

Gebühren

Eine Grenzregelung wird durch die Umlegungsstelle eingeleitet und durchgeführt. Nach den gesetzlichen Vorschriften trägt die Stadt Gießen die Verfahrens- und Sachkosten.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Baugesetzbuch (BauGB) §§ 80 - 84

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