Umlegung; Bauland
Leistungsbeschreibung
Eine gesetzliche Umlegung wird durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gießen angeordnet. Für die Durchführung ist die Abteilung Vermessung und Bodenordnung des Vermessungsamtes zuständig. Auf Anordnung und Durchführung einer Umlegung besteht kein Rechtsanspruch.
Grundlage für die Umlegung ist ein Bebauungsplan. Eine Umlegung ist grundsätzlich auch innerhalb der bebauten Ortslage möglich. Es wird unterschieden zwischen Erschließungsumlegung (die z. B. zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Grundstücken in Bauplätze dient) und Neuordnungsumlegung (bei der ehemals bebaute und bereits erschlossene Grundstücke neu geordnet werden).
Gebühren
Gebühren
Für die Durchführung und Abwicklung des Umlegungsverfahrens entstehen den Eigentümern keine Kosten.
Die Kosten des Verfahrens hat die Gemeinde zu tragen. Die Gemeinde refinanziert sich durch die Abschöpfung der Wertsteigerung von den Grundstücken.