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Einwohnerfragestunde

Vor Beginn einer jeden Sitzung der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung findet eine Einwohnerfragestunde statt. Ihre Dauer ist auf 30 Minuten begrenzt. Alle Personen, die mit Wohnsitz in Gießen gemeldet sind, können Fragen stellen. Hierfür gelten besondere Regeln hinsichtlich des Einreichens der Fragen und der Beantwortung durch den Magistrat:

Die Fragen müssen spätestens drei Werktage vor dem Tag der jeweiligen Ausschusssitzung in schriftlicher Form beim Büro der Stadtverordnetenversammlung vorliegen.
Das Büro der Stadtverordnetenverordnetenversammlung leitet die Fragen unverzüglich an den Magistrat weiter und ersucht den Magistrat, dazu Stellung zu nehmen.

Nach Stellungnahme durch den Magistrat während der Einwohnerfragestunde können insgesamt zwei Zusatzfragen zu dem betreffenden Gegenstand von dem Anfragenden gestellt werden. Die innerhalb der Einwohnerfragestunde nicht behandelten Fragen sind vor der folgenden Ausschusssitzung vorrangig zu behandeln. Eine schriftliche Stellungnahme durch den Magistrat soll möglichst zwei Wochen nach dem Sitzungstag des Ausschusses erfolgen, vor dem die Frage des Einwohners eingegangen ist.

Einen direkten Draht in die Verwaltung für persönliche Fragen und Anliegen haben Sie jederzeit über das Kontaktformular. Diese Anfragen leiten wir zur Beantwortung unverzüglich an die betreffenden Fachämter weiter.

Online-Formular für Einwohnerfragen

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