Orts- und Wohnungshygiene (Schimmel)
Zusatzinformation
In Ihrer Wohnung haben sich trotz ordnungsgemäßem Lüftungsverhalten Schimmelflecken gebildet und Ihr/e Vermieter/-in zeigt sich unkooperativ, dann können Sie sich an uns wenden.
Vorzulegende Unterlagen:
Mietvertrag, Fotos, Kopien des mit Ihrem/Ihrer Vermieter/-in geführten Schriftverkehrs
Rechtsgrundlagen:
Hessisches Wohnungsaufsichtsgesetz