Rathaus

Seiteninhalt

Verwaltung von A - Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Kanalhausanschlüsse

Zusatzinformation

Reparaturen an Hausanschlüssen und nachträglich herzustellende neue Hausanschlüsse (z.B. bei Baulücken) werden auf Antrag der MWB durch eine Vertragsfirma hergestellt bzw. repariert. Dies betrifft den Leitungsabschnitt zwischen Hauptkanal und Grundstücksgrenze. Die betriebliche Unterhaltung (spülen) dieses Leitungsabschnitts liegt gem. § 6 Abwassersatzung beim Grundstückseigentümer.

mehr Informationen der MWB - Mittelhessische Wasserbetriebe

Newsletter

Bestellen Sie sich hier den Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.