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Kanalhausanschlüsse
Zusatzinformation
Reparaturen an Hausanschlüssen und nachträglich herzustellende neue Hausanschlüsse (z.B. bei Baulücken) werden auf Antrag der MWB durch eine Vertragsfirma hergestellt bzw. repariert. Dies betrifft den Leitungsabschnitt zwischen Hauptkanal und Grundstücksgrenze. Die betriebliche Unterhaltung (spülen) dieses Leitungsabschnitts liegt gem. § 6 Abwassersatzung beim Grundstückseigentümer.