Rathaus

Seiteninhalt

Dienstleistungen A - Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Kanalisation; Sondereinleitungen Abwasser (gewerblich)

Zusatzinformation

Betriebszeiten Kanalbetrieb:
Montag bis Donnerstag 7.00 - 15.45 Uhr
Freitag 7.00 - 12.30 Uhr

In dringenden Notfällen während der Betriebszeiten wenden Sie sich bitte an den Kanalbetrieb der Stadt Gießen, Telefon 0641 306-2650.
Außerhalb der Betriebszeiten wenden Sie sich bitte an die Leitfunkstelle Gießen, Telefon 0641 35001.

MWB - Fassadenreinigung

Zusatzinformation

Sondereinleitungen sind Abwassereinleitungen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit (Inhaltstoffe und/oder Menge) einem gewöhnlichen, häuslichen Abwasser nicht entsprechen. Um die Funktionstüchtigkeit der städtischen Abwasseranlagen gewährleisten zu können und die landwirtschaftliche Verwertung des Gießener Klärschlammes sicherzustellen (dies erfordert die Einhaltung sehr strenger Qualitätsstandards bezüglich der Inhaltsstoffe) müssen Sondereinleitungen kontrolliert werden. Diese Aufgabe wird durch Probenahmen und Überprüfung des technischen Zustandes von Abwasserbehandlungsanlagen von der staatlich anerkannten Überwachungsstelle für Indirekteinleitungen im Einzugsgebiet des Klärwerkes Gießen wahrgenommen.

Gewerbliches Abwasser/Abwasser aus Behandlungsanlagen

  • Kfz-Werkstätten, Tankstellen und Waschstraßen sind mit Ölabscheidern, Emulsionsspaltanlagen, Flotationsanlagen oder biol./chem.-physik. Reinigungsanlagen zur Kreislaufführung des Abwassers auszurüsten, um den Eintrag von schädlichen Kohlenwasserstoffen in die Umwelt zu verhindern.
    Dem Merkblatt über den Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen können Sie die wichtigsten Informationen entnehmen. In dem Vordruck für das Betriebstagebuch können die Ergebnisse Ihrer Eigenkontrolle eingetragen werden.
    Außerdem finden Sie in verschiedenen DIN- und Rechtsvorschriften (käuflich zu erwerben im Buchhandel oder bei dem Beuth-Verlag) weitere Hinweise. Grenzwerte für die Einleitung des Abwassers in die städtische Kanalisation sind der Abwassersatzung zu entnehmen.
  • In Gastronomiebetrieben wie Gaststätten, Restaurants, Bistros und Imbissständen fallen ebenso fetthaltige Abwässer an wie in den Großküchen der Uni-Mensen, Krankenhäuser und anderer sozialer Einrichtungen. Gelangen diese Abwässer ohne Vorbehandlung in den städtischen Kanal, werden die Rohrleitungen leicht durch Fettablagerungen zugesetzt, so dass die Kanäle gespült und gereinigt werden müssen, um den weiteren Abfluss zu gewährleisten. Damit es gar nicht erst so weit kommt, müssen die Küchenabwässer von gastronomischen Betrieben über einen Fettabscheider geleitet werden. Entsprechend der anfallenden Abwassermengen gibt es unterschiedliche Größen und Ausführungen. Vor dem Einbau einer Fettabscheideranlage ist beim Bauordnungsamt der Stadt Gießen ein Bauantrag zu stellen.
    Dem Merkblatt über den Einbau und Betrieb von Fettabscheideranlagen können Sie die wichtigsten Informationen entnehmen. In dem Vordruck für das Betriebstagebuch können die Ergebnisse Ihrer Eigenkontrolle eingetragen werden.
    Außerdem finden Sie in verschiedenen DIN- und Rechtsvorschriften (käuflich zu erwerben im Buchhandel oder bei dem Beuth-Verlag) weitere Hinweise. Grenzwerte für die Einleitung des Abwassers in die städtische Kanalisation sind der Abwassersatzung zu entnehmen.
    Neben verschiedenen privaten Entsorgungsunternehmen übernimmt auch gerne der Kanalbetrieb der Stadt Gießen die Entsorgung Ihres Fettabscheiders. Sprechen Sie uns an.
  • Sonstige Gewerbe (Flockung-, Filtrations-, Neutralisationsanlagen oder Einleitungen ohne gesonderte Vorbehandlung).

Erhöhte Abwassergebühren/Starkverschmutzerzuschläge
Gewerbliches Abwasser enthält häufig Schadstoffe, die nicht in die Umwelt gelangen sollten. Handelt es sich um Stoffe, die biologisch abbaubar sind, können sie über die verschiedenen Reinigungsstufen des Klärwerkes aus dem Abwasser entfernt werden. Andere Stoffe dagegen, wie z.B. die Schwermetalle, gelangen in den Klärschlamm. Dieser soll in Gießen allerdings auch weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden, weshalb er strengen Qualitätsstandards entsprechen muss, d.h. bestimmte Schadstoffe dürfen nur in sehr kleinen Mengen im Klärschlamm enthalten sein. Durch die Einleitung von nicht häuslichem Abwasser entsteht der Stadt Gießen bei der Reinigung des Abwassers also ein erhöhter technischer, personeller und dadurch auch finanzieller Aufwand. Aus diesem Grunde sind in der Abwassersatzung für Konzentrationen verschiedener Schadstoffe sogenannte Schwellenwerte angegeben, bei deren Überschreitung erhöhte Abwassergebühren (Starkverschmutzerzuschläge) vom Einleiter zu entrichten sind.

Newsletter

Bestellen Sie sich hier den Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.