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Meldung von Wachpersonen

Nr. 99050004000000

Falls Sie als Bewachungsunternehmer Personen beschäftigen wollen, die mit Bewachungsaufgaben sowie mit der Leitung eines Betriebes oder einer Zweigniederlassung betraut werden sollen, haben Sie diese der zuständigen Behörde vorher zu melden und dabei die unten genannten Unterlagen beizufügen. Das Gleiche gilt für die gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst werden sollen, sowie die mit der Leitung des Gewerbebetriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen und im Falle der Arbeitnehmerüberlassung. Nach Eingang der Meldung überprüft die Behörde die Zuverlässigkeit dieser Person.
 
Die Meldung von Wachpersonen und der mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen erfolgt elektronisch über das Bewacherregister.

Verfahrensablauf in Gießen

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Bewacherregister. Weitere Informationen auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Die zuständige Ordnungsbehörde des Hauptwohnsitzes der Wachperson überprüft die Zuverlässigkeit und Qualifikation der gemeldeten Wachperson, nachdem die Meldung des Bewachungsunternehmens im Online-Portal des Bewacherregisters hochgeladen wurde.

Nach Abschluss der Überprüfung wird die Wachperson über das Online-Portal Bewacherregister freigegeben oder abgelehnt.

Bei Freigabe teilt die zuständige Ordnungsbehörde dem Bewachungsunternehmen folgende Daten mit:

  • Bewacherregister Identifikationsnummer
  • Zeitpunkt der letzten Zuverlässigkeitsüberprüfung
  • Einsatzbereiche der Wachperson

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Anmeldung der Wachperson über das Online-Portal Bewacherregister sind folgende Unterlagen beizufügen:

Meldung der Wohnorte der letzten fünf Jahre unter Angabe des Zeitraums, des Wohnortes mit PLZ, Straße und Hausnummer, Land/Staat

Qualifikationsnachweis (Sachkundeprüfung, Unterrichtungsnachweis u. a.)

Kopie des Ausweisdokuments der Wachperson

Kopie des Aufenthaltstitels

Kosten

Die Gebühr für die Zuverlässigkeitsüberprüfung beträgt mindestens 70 Euro.

Wie hoch sind die Gebühren in Gießen?

Die Gebühr für die Zuverlässigkeitsüberprüfung beträgt 70,00 Euro.

(Stand: Februar 2021)

Rechtsgrundlage

§ 34a Abs. 1a Gewerbeordnung  (GewO)

§ 11b Gewerbeordnung (GewO)

§ 16 Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung – BewachV) Beschäftigte, An- und Abmeldung von Wach- und Leitungspersonal

Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (Vw-KostO-MWEVL)Nr. 22143

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