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Wählbarkeitsbescheinigung

Nr. 99128015037002

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

Hinweise (Besonderheiten)

Für weitere Informationen:

Ansprechpunkt

Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

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