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Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

Nr. 99115005000000

Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet. 

Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

Zuständige Stelle

Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung des Wohnungsgebers

Frist

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.

Rechtsgrundlage(n)

Wichtiger Hinweis zu den Unterlagen

Achtung: Das Formular "Anmeldung einer Wohnung" halten wir im Stadtbüro für Sie bereit - es wird bei der Anmeldung vor Ort ausgefüllt.

Hinweise (Besonderheiten)

Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des »Wohnens« in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension).

Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).

Online-Terminvereinbarung im Stadtbüro

Wichtige Hinweise zur Online-Terminvereinbarung

  • Zu den Terminen muss immer ein Ausweisdokument mitgebracht werden: z. B. Personalausweis, Reisepass oder nationaler Pass mit Aufenthaltstitel (nur der Aufenthaltstitel reicht nicht aus!).

  • Eine An- oder Ummeldung kann erst nach Einzug erfolgen!

  • Alle Gebühren sind direkt bei Antragstellung zu zahlen (bar oder mit EC-/Kreditkarten).

  • Alle Unterlagen, Urkunden und ähnliches sind im Original mitzubringen.

  • Termine sind nicht nötig, wenn Sie Ihren Personalausweis/Reisepass abholen, die Online-Funktion aktivieren oder den PIN ändern wollen. Auch die Abgabe von Fundsachen, der Freistellungsantrag für die Rundfunkbeiträge und der Kauf von Müllsäcken oder ähnlichem ist ohne Termin möglich.

  • Sonstige Pass-/Meldeangelegenheiten sind z. B. die Eintragung einer Auskunfts- oder Übermittlungssperre oder die Auskunft über die Steuer-ID. Auch wenn Sie Ihr Anliegen sonst nicht einordnen können, buchen Sie bitte unter diesem Punkt.

  • Wenn Sie sich in Gießen anmelden oder ummelden wollen, müssen Sie keine extra Abmeldung buchen. Dies erfolgt durch das System automatisch. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder die Nebenwohnung abmelden wollen.

 

Sollten Sie Probleme bei der Buchung oder zusätzliche Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte per Mail an stadtbuero@giessen.de.

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