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Liegenschaftskarte - Auszug/Auskunft

Nr. 99012007033000

In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch zusätzliche Angaben, zu denen z. B. die Flurstücksnummer sowie die Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude gehören.

Wenn Sie z.B. für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Ausgaben aus der Liegenschaftskarte können Sie bei den Ämtern für Bodenmanagement sowie über das Online-Portal „Geodaten online“ beziehen.

Voraussetzungen

Jede Person oder Stelle kann die Liegenschaftskarte als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Ausgaben daraus erhalten.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bereitstellung von Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster werden Gebühren nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie Verkehr, und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL) erhoben. In welcher genauen Höhe die Gebühren erhoben werden, hängt vom Einzelfall ab. Auskünfte erteilen die Ämter für Bodenmanagement.

Rechtsgrundlage

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