Kindertageseinrichtungen
Nr. 99041004000000Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).
Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
- Kindertagespflege
(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Welche Gebühren fallen an?
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.
Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.
Gebühren in Gießen
Die einkommensabhängigen Gebühren für Plätze in Kindertagesstätten können Sie der Kindertagesstättensatzung entnehmen:
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Online-Dienste
Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung
Dieses Programm richtet sich besonders an Familien mit Flucht- oder Migrationserfahrung.
Welche Angebote gibt es?
- Little Bird-Sprechstunde über das Jugendamt
- Qualifizierungskurs für zugewanderte Menschen mit Interesse an einer Arbeit im pädagogischen Bereich über die ZAUG gGmbH (mehr Infos)
- Eltern-Kind-Spielgruppe (montags im Familienzentrum Westwind)
- Mini-Kita (im Familienzentrum Paulusgemeinde)
- Arabischsprachige Elternkurse „Starke Eltern – Starke Kinder ®“ über den Kinderschutzbund Gießen
Hintergrund
Das Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend verfolgte zwischen 2017 und 2022 das Ziel, für Familien und Kindern den Zugang zur frühkindlichen Bildung zu erleichtern. Besonders Familien mit Flucht- oder Migrationserfahrung standen dabei im Fokus des Bundesprogramms. Gießen nahm seit 2018 mit vielen Angeboten an diesem Bundesprogramm teil.
Durchgeführt wurde das Programm vom Büro für Integration der Stadt Gießen in Kooperation mit dem Kinderschutzbund Orts- und Kreisverband Gießen e.V. und in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Stadt Gießen. Bis Dezember 2022 wurden mehrere Angebote durchgeführt und an die Bedürfnisse der Familien angepasst.