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Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden

Nr. 99108021224000

Sie haben ein beschädigtes Verkehrszeichen oder eine Störung einer Ampel entdeckt? Bitte melden Sie dies mit genauer Standortangabe (Ort, Straße, Hausnummer) umgehend der örtlichen Straßenbaubehörde, damit der Schaden beziehungsweise die Störung behoben werden kann und die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet bleibt.

Definition von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen siehe:  "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen"

Hinweis:

Fehlende oder ausgefallene Verkehrszeichen können eine akute Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. In solchen und ähnlichen Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht und Sie aus verschiedenen Gründen die zuständige Stelle nicht erreichen können, ist es ratsam die Polizei zu informieren.

Über unseren Online-Mängelmelder können Sie uns alles mitteilen, was Ihnen in Gießen aufgefallen ist - z. B. einen „wilden“ Sperrmüllhaufen oder eine defekte Straßenlaterne.

 

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, müssen Sie diesen umgehend der Polizei melden.

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