Gewerbezentralregisterauskunft
Nr. 99052002109000
Auf Antrag erhält jede natürliche oder juristische Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen. Die Gewerbezentralregisterauskunft wird in einer Vielzahl von Erlaubnisverfahren benötigt.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Die Auskunft kann von einer natürlichen Person beantragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Zuständig sind hier die Stadtverwaltungen (Gemeindevorstände) der Wohnsitzgemeinden. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.
Die Gewerbezentralregisterauskunft kann auch von einer juristischen Person beantragt werden. Hier richtet sich die behördliche Zuständigkeit für die Entgegennahme des Antrags nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister). Der Antrag ist durch den gesetzlichen Vertreter der Firma zu stellen.
Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:
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für private Zwecke: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen direkt nach Hause gesandt.
(behördlicher Hinweis: Beleg-Art 1) - zur Vorlage bei einer Behörde: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt der Behörde zugesandt.
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie auch online direkt beim Bundesamt für Justiz (BfJ) beantragen und bezahlen:
Ansprechpunkt
An Ihre Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich
- bei natürlichen Personen nach deren Wohnort (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
- bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.
Erforderliche Unterlagen
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Bei einer Auskunft für eine natürliche Person:
gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragsstellers; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung -
Bei einer Auskunft für eine juristische Person:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters der Firma; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Auszug aus dem Handelsregister
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Bei einer Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde zusätzlich:
die Anschrift der Behörde und die Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Zusatzinformation
13,00 €
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Cash bezahlt werden.
Frist
Die Erstellung durch das Bundesamt der Justiz beträgt regelmäßig weniger als eine Woche. Allerdings können insbesondere durch eine längere Dauer der postalischen Übermittlung Verzögerungen auftreten. Eilbedürftige Fälle bitte mit der Gemeindeverwaltung des Wohnortes bzw. Firmensitzes abklären.
Rechtsgrundlage(n)
Online-Terminvereinbarung im Stadtbüro
Wichtige Hinweise zur Online-Terminvereinbarung
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Zu den Terminen muss immer ein Ausweisdokument mitgebracht werden: z. B. Personalausweis, Reisepass oder nationaler Pass mit Aufenthaltstitel (nur der Aufenthaltstitel reicht nicht aus!).
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Eine An- oder Ummeldung kann erst nach Einzug erfolgen!
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Alle Gebühren sind direkt bei Antragstellung zu zahlen (bar oder mit EC-/Kreditkarten).
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Alle Unterlagen, Urkunden und ähnliches sind im Original mitzubringen.
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Termine sind nicht nötig, wenn Sie Ihren Personalausweis/Reisepass abholen, die Online-Funktion aktivieren oder den PIN ändern wollen. Auch die Abgabe von Fundsachen, der Freistellungsantrag für die Rundfunkbeiträge und der Kauf von Müllsäcken oder ähnlichem ist ohne Termin möglich.
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Sonstige Pass-/Meldeangelegenheiten sind z. B. die Eintragung einer Auskunfts- oder Übermittlungssperre oder die Auskunft über die Steuer-ID. Auch wenn Sie Ihr Anliegen sonst nicht einordnen können, buchen Sie bitte unter diesem Punkt.
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Wenn Sie sich in Gießen anmelden oder ummelden wollen, müssen Sie keine extra Abmeldung buchen. Dies erfolgt durch das System automatisch. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder die Nebenwohnung abmelden wollen.
Sollten Sie Probleme bei der Buchung oder zusätzliche Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte per Mail an stadtbuero@giessen.de.
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