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Fischereischein

Nr. 99042001012000

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.

Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist

  1. für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
  2. für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung

oder
Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer

oder

 Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer

oder

Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde

oder

Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei

oder

Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann

oder

bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann)

  • Passbild

Zusatzinformation

Zusätzlich bringen Sie bitte den Personalausweis oder Reisepass mit.

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr in EUR

Fischereiabgabe in EUR

Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein

10

7,50

Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein

18

27,00

Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein

36

50,00

Jugendfischereischein
(1 Jahr)

4

3,50

Jugendfischereischein
(5 Jahre)

6

17,00

Ausländerfischereischein

5

7,50

Rechtsgrundlage

Online-Dienste

Online-Terminvereinbarung im Stadtbüro

Wichtige Hinweise zur Online-Terminvereinbarung

  • Zu den Terminen muss immer ein Ausweisdokument mitgebracht werden: z. B. Personalausweis, Reisepass oder nationaler Pass mit Aufenthaltstitel (nur der Aufenthaltstitel reicht nicht aus!).

  • Alle Gebühren sind direkt bei Antragstellung zu zahlen (bar oder mit EC-Karte, keine Kreditkarten).

  • Termine sind nicht nötig, wenn Sie Ihren Personalausweis/Reisepass abholen oder Fundsachen abgeben wollen. Auch der Freistellungsantrag für die Rundfunkbeiträge und der Kauf von Müllsäcken oder ähnlichem ist ohne Termin möglich.

  • Alle Unterlagen, Urkunden und ähnliches sind im Original mitzubringen.

  • Sonstige Pass-/Meldeangelegenheiten sind z. B. die Aktivierung der Online-Funktion des Personalausweises oder die PIN-Änderung, die Eintragung einer Auskunfts- oder Übermittlungssperre oder die Auskunft über die Steuer-ID. Auch wenn Sie Ihr Anliegen sonst nicht einordnen können, buchen Sie bitte unter diesem Punkt.

  • Wenn Sie sich in Gießen anmelden oder ummelden wollen, müssen Sie keine extra Abmeldung buchen. Dies erfolgt durch das System automatisch. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder die Nebenwohnung abmelden wollen.

  • Eine An- oder Ummeldung kann erst nach Einzug erfolgen!

 

Sollten Sie Probleme bei der Buchung oder zusätzliche Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte per Mail an stadtbuero@giessen.de.

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