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Einbürgerung

Nr. 99099002000000

Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Die Antragstellerin oder der Antragsteller

  • hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
  • besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
  • ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
  • ist nicht vorbestraft,
  • verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
  • verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen,
  • bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue),
  • verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und
  • bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.

Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises. Es wird in jedem Falle empfohlen, sich vor einer Antragstellung dort beraten zu lassen.

Ansprechpunkt

Zuständig für die Entgegennahme eines Einbürgerungsantrags sind in Hessen die Magistrate und Gemeindevorstände in Städten und Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern, im Übrigen die Kreisausschüsse der Landkreise, die sogenannten unteren Verwaltungsbehörden. Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, leitet die untere Verwaltungsbehörde den Vorgang elektronisch an das jeweilige Regierungspräsidium, die Einbürgerungsbehörde, weiter.

Was muss ich mitbringen?

Die im Einzelfall  vorzulegenden Unterlagen und die weiteren Schritte können in einem Beratungsgespräch geklärt werden.
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie findet diese Beratung derzeit ausschließlich per Telefon oder E-Mail (auslaenderbehoerde@giessen.de) statt.
Nach erfolgter Beratung schicken wir Ihnen die Antragsunterlagen mit einer Liste der in Ihrem Fall erforderlichen Nachweise per Post.

Kosten

Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
 

Rechtsgrundlage(n)

Was gibt es in Gießen zu beachten?

Zur Stellung eines Einbürgerungsantrags wenden sich in Gießen wohnhafte Personen bitte direkt an die Ausländerbehörde der Stadt Gießen.

Nach einer umfassenden Vorprüfung wird das Ordnungsamt den Antrag mit einer Entscheidungsempfehlung an das Regierungspräsidium Gießen weiterleiten.


Hinweise (Besonderheiten)

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare.

Wichtige Hinweise der Ausländerbehörde Gießen

Online-Terminvergaben finden nicht mehr statt. Wichtige Informationen zu bestimmten Anliegen gibt die Ausländerbehörde in den FAQ:

FAQ Ausländerbehörde

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