elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN
Nr. 99008004011001Sie können Ihre PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises jederzeit neu setzen:
- beliebig oft zu Hause oder
- wenn die PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert wurde, in der Personalausweisbehörde.
In der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt wird Ihnen kostenfrei geholfen, wenn
- Ihr Online-Ausweis deaktiviert ist,
- Sie Ihren PIN-Brief mit Transport-PIN nicht mehr finden,
- Sie Ihre PIN vergessen haben oder
- die PIN blockiert ist.
Zudem können Sie online und kostenfrei einen PIN-Rücksetzbrief bestellen. Er wird an Ihre deutsche Meldeadresse zugestellt und enthält einen Aktivierungscode, einen QR-Code und eine neue PIN. Damit können Sie Ihren Online-Ausweis selbst aktivieren und ihn mit neuer PIN sofort nutzen. Den Service finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Über www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de gibt es mehr Infos und die Möglichkeit eines Onlineantrags.
Zuständige Stelle
Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.