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Baubeginn anzeigen


Bevor Sie mit dem Bau beginnen, müssen Sie der unteren Bauaufsichtsbehörde den Baubeginn Ihres Vorhabens anzeigen.

Beschreibung

Sie als Bauherrschaft müssen den Ausführungsbeginn baugenehmigungsbedürftiger Vorhaben mindestens 1 Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde mitteilen (Baubeginnsanzeige). 

Verfahrensablauf

Sie teilen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde digital im Bauportal oder analog (Formular) den Baubeginn mit.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Hinweise (Besonderheiten)

Bitte beachten Sie, dass zum Beispiel bereits der Aushub der Baugrube (z.B. für das Kellergeschoss oder eine Tiefgarage) den Ausführungsbeginn darstellt und damit ebenfalls mindestens 1 Woche zuvor angezeigt werden muss.

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