Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Krankenpflegehelferin / Krankenpflegehelfer beantragen
Sie möchten eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung staatlich anerkannte Krankenpflegehelferin / staatlich anerkannter Krankenpflegehelfer beantragen?
Erforderliche Unterlagen
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Geeignetheit (nicht älter als drei Monate),
- Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate),
-
Selbstauskunft zu laufenden Straf- und Ermittlungsverfahren zur Vorlage beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege
Beschreibung
Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung staatlich anerkannte Krankenpflegehelferin / staatlich anerkannter Krankenpflegehelfer erteilt.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
- Die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Voraussetzungen
- Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden,
- Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
- Sie sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet,
- Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.
Kosten
- Gebühr: 80,00 EUR (Vorkasse: nein)
Frist
Die Berufsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.
Bearbeitungsdauer
- 3 Monat(e)
Hinweise (Besonderheiten)
In Hessen ist die einjährige Ausbildung zur staatlich anerkannten Krankenpflegehelferin oder zum staatlich anerkannten Krankenpflegehelfer staatlich geregelt.