Rathaus

Seiteninhalt

Dienstleistungen A - Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Exmatrikulation beantragen


Eine Exmatrikulation beendet die Mitgliedschaft an einer Hochschule. Nach der Exmatrikulation sind Studierende nicht mehr an der jeweiligen Hochschule eingeschrieben. Studierende können sich selbst exmatrikulieren oder durch die jeweilige Hochschule exmatrikuliert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag auf Exmatrikulation

Onlinedienste

Beschreibung

Durch die Exmatrikulation wird die Mitgliedschaft der Studierenden an der jeweiligen Hochschule beendet.

Die Exmatrikulation erfolgt zum beantragten Zeitpunkt oder, soweit nicht anders beantragt, zum Ende des Semesters. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich.

Nach erfolgter Exmatrikulation wird eine Exmatrikulationsbescheinigung erstellt. Die Bescheinigung der Exmatrikulation benötigen Studierende für die Rentenversicherung oder die Einschreibung an einer anderen Hochschule.

Eine Exmatrikulation erfolgt auch von Amts wegen, zum Beispiel wenn der aktuelle Semesterbeitrag nicht bezahlt oder Auflagen nicht erfüllt wurden. Wenn Studierende ihr Studium nach Erledigung aller Studienleistungen abschließen, erfolgt ebenfalls eine Exmatrikulation von Amts wegen.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag auf Exmatrikulation bei der Hochschule.
  • Nach durchgeführter Exmatrikulation erhalten Sie einen entsprechender Bescheid.
  • Je nach Hochschule und ihrer jeweiligen Regelung müssen gegebenenfalls vor der Exmatrikulation ausgeliehene Gegenstände, das Semesterticket, der Studierendenausweis und Ähnliches zurückgegeben werden.

Voraussetzungen

  • Sie müssen eingeschriebene Studentin beziehungsweise eingeschriebener Student an einer Hochschule sein.
  • Sie haben einen Antrag auf Exmatrikulation gestellt und die notwendigen Angaben gemacht.
  • Sie haben alle Ihre Studienleistungen erbracht und stehen am Ende Ihres Studiums.
  • Je nach Hochschule und ihrer jeweiligen Regelung müssen gegebenenfalls vor der Exmatrikulation ausgeliehene Gegenstände, das Semesterticket, der Studierendenausweis und Ähnliches zurückgegeben werden.

Bearbeitungsdauer

In der Regel wird ein Antrag auf Exmatrikulation innerhalb weniger Tage bearbeitet und die Exmatrikulationsbescheinigung erstellt.

Eine gesetzlich vorgegebene Frist gibt es nicht.

Digitale Services bewerten

Wie nutzerfreundlich sind digitale Verwaltungsangebote wirklich? Der bundesweite Nutzerklima-Test 2026 gibt Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die Online-Services ihrer Stadt zu bewerten. In einer etwa siebenminütigen, anonymen Umfrage werden Erfahrungen mit digitalen Angeboten wie Terminbuchungen oder Online-Anträgen abgefragt. Ziel ist es, ein systematisches und vergleichbares Stimmungsbild zur Nutzerfreundlichkeit digitaler Verwaltungsservices zu erhalten, Stärken und Verbesserungsbedarf zu identifizieren und die Ergebnisse in einem bundesweiten Vergleich der teilnehmenden Städte sichtbar zu machen. 

Die Stadt Gießen erhofft sich, durch die Teilnahme einiger Gießener Bürgerinnen und Bürger ein Stimmungsbild zu ihren digitalen Angeboten zu erhalten. Nur Städte, die bei der Umfrage eine Mindestteilnehmerzahl erreichen, werden in einem bundesweiten Ranking gelistet.

Die Teilnahme dauert etwa sieben Minuten und alle Antworten werden anonym ausgewertet. Mitmachen können alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren. Die Umfrage läuft noch bis zum 30. April 2026.

Am Nutzerklima-Test 2026 teilnehmen

Newsletter

Bestellen Sie sich hier den Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.