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Einschreibung zum Studium an einer Hochschule beantragen


Sie möchten an einer deutschen Hochschule studieren? Stellen Sie einen Antrag auf Einschreibung.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag
  • Nachweis einer in Hessen gültigen Hochschulzugangsberechtigung in Form einer beglaubigten Kopie eines Schulzeugnisses oder Nachweis einer bestandenen einschlägigen Aufnahmeprüfung
  • Bei einer Schulbildung aus dem Ausland müssen für deutschsprachige Studiengänge gegebenenfalls Deutschkenntnisse nachgewiesen werden
  • Ein Nachweis zu den bisherigen Studienzeiten, falls Sie vorher schon in der EU an einer Hochschule studiert haben
  • Eine Annahmebescheinigung der Hochschule, falls Sie den akademischen Grad Doktor erreichen wollen
  • Besondere Kompetenznachweise je nach Studiengang, zum Beispiel Sporteignungsprüfung, Berufserfahrung, weitere Sprachkenntnisse wie Latein oder Englisch

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Beschreibung

Mit der Einschreibung in einen Studiengang werden Sie Mitglied an einer Hochschule. Als Studierende beziehungsweise Studierender können Sie an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen, um einen akademischen Abschluss zu erreichen.

Verfahrensablauf

  • Damit Sie ein Studium an einer Hochschule beginnen können, müssen Sie eingeschrieben sein. Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Einschreibung an der Hochschule stellen.
  • Füllen Sie den Antrag auf Einschreibung vollständig aus und reichen Sie ihn in der von der Hochschule gewünschten Form mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Der Antrag und die Unterlagen werden von der zuständigen Hochschulstelle auf Vollständigkeit geprüft.
  • Damit Sie eingeschrieben werden können, müssen Sie auch den Semesterbeitrag bezahlt haben.
  • Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, werden Sie in den Studiengang der Hochschule eingeschrieben.
  • Sie erhalten eine Bescheinigung über Ihre Einschreibung.

Voraussetzungen

  • Sie haben sich über die Studienmöglichkeiten informiert und Ihre Studienwahl getroffen.
  • Sie müssen einen Antrag auf Immatrikulation vollständig ausfüllen und fristgerecht stellen.
  • Sie müssen in der Regel eine abgeschlossene Schulbildung nachweisen, die zu einem Studium berechtigt, oder Sie müssen an einer Aufnahmeprüfung teilnehmen.
  • Sie müssen gesetzlich krankenversichert oder von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sein.
  • Sie müssen einen Semesterbeitrag bezahlen.
  • Wenn Sie sich für einen Studiengang mit besonderen Zugangsvoraussetzungen oder Beschränkungen einschreiben möchten, müssen Sie vor der Einschreibung von der Hochschule zugelassen worden sein.

Kosten

Bei der Einschreibung ist der Semesterbeitrag zu zahlen. Die Beitragshöhe unterscheidet sich von Hochschule zu Hochschule und wird für jedes Semester neu festgelegt. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab. Größter Bestandteil ist in der Regel ein Semesterticket, falls ein solches von der jeweiligen Hochschule angeboten wird. Andere Bestandteile sind zum Beispiel Beiträge zum Studentenwerk, der Studierendenschaft und ein Verwaltungskostenbeitrag. Die Zahlung muss innerhalb einer von der Hochschule gesetzten Frist erfolgen.

Frist

Die Zeiträume für die Antragstellung werden von der jeweiligen Hochschule festgelegt.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Wunschhochschule über die aktuellen Fristen zur Einschreibung, zum Beispiel im Zulassungsbescheid, auf dem Bewerberportal und auf der Website der jeweiligen Hochschule.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt durchschnittlich innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen, sofern die  Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Bei hohem Antragsaufkommen kann sich die Bearbeitungszeit deutlich verlängern.

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.

Hinweise (Besonderheiten)

Digitale Services bewerten

Wie nutzerfreundlich sind digitale Verwaltungsangebote wirklich? Der bundesweite Nutzerklima-Test 2026 gibt Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die Online-Services ihrer Stadt zu bewerten. In einer etwa siebenminütigen, anonymen Umfrage werden Erfahrungen mit digitalen Angeboten wie Terminbuchungen oder Online-Anträgen abgefragt. Ziel ist es, ein systematisches und vergleichbares Stimmungsbild zur Nutzerfreundlichkeit digitaler Verwaltungsservices zu erhalten, Stärken und Verbesserungsbedarf zu identifizieren und die Ergebnisse in einem bundesweiten Vergleich der teilnehmenden Städte sichtbar zu machen. 

Die Stadt Gießen erhofft sich, durch die Teilnahme einiger Gießener Bürgerinnen und Bürger ein Stimmungsbild zu ihren digitalen Angeboten zu erhalten. Nur Städte, die bei der Umfrage eine Mindestteilnehmerzahl erreichen, werden in einem bundesweiten Ranking gelistet.

Die Teilnahme dauert etwa sieben Minuten und alle Antworten werden anonym ausgewertet. Mitmachen können alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren. Die Umfrage läuft noch bis zum 30. April 2026.

Am Nutzerklima-Test 2026 teilnehmen

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