Antrag auf Grundstücksteilung beglaubigen lassen
Nr. 99123015035000Grundstücke als räumlich zusammenhängende wirtschaftliche Einheit können aus mehreren Flurstücken bestehen, die auch im Grundbuch als verschiedene Grundstücke geführt werden. Erst wenn die Flurstücke unter einer laufenden Nummer im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs geführt werden, handelt es sich auch um ein Grundstück im Rechtssinne.
Eine Teilung von Grundstücken im Grundbuch kann nötig werden, um örtlich und wirtschaftlich einheitliche Grundstücke herzustellen.
Bei der Erstellung des Antrages auf Grundstückteilung beraten Sie auf Anfrage die Ämter für Bodenmanagement oder die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure. Diese unterstützen Sie bei der Erstellung des Antrages für die Änderung der Eintragungen im Grundbuch und sind befugt Ihre Unterschrift öffentlich zu beglaubigen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie einen Antrag auf Grundstücksteilung stellen und Ihre Unterschrift öffentlich beglaubigen lassen wollen:
- Sie wenden sich an das Amt für Bodenmanagement oder an eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin bzw. Vermessungsingenieur wegen einer Beratung.
- Die gewählte Behörde prüft die Erfüllung der Voraussetzungen einer Grundstücksteilung im Grundbuch und erstellt den Antrag auf Grundstücksteilung.
- Sie stimmen einen Termin zur Antragsunterzeichnung mit öffentlicher Beglaubigung der Unterschrift mit der gewählten Behörde ab.
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Die Behörde leitet den Antrag an das zuständige Grundbuchamt weiter.
Zuständige Stelle
Ämter für Bodenmanagement (ÄfB), Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure (ÖbVI) und Kommunalbehörden nach § 15 Abs. 2 und 3 HVGG
Voraussetzungen
Sie können die Unterschriften auf einem Antrag auf Teilung öffentlich beglaubigen lassen, wenn Sie:
- Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer oder
- vom obigen Personenkreis bevollmächtigt sind
- persönlich erscheinen und
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ein gültiges Ausweisdokument mitbringen.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument aller Antragstellenden
- Im Fall der Antragsbevollmächtigung: Vorlage der entsprechenden Vollmacht
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Ggf. Antrag auf Grundstücksteilung
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung der Behörde ist mit der Weitergabe des Antrages an das Grundbuch erledigt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Unterschrift der Eigentümerinnen und Eigentümer auf einem Antrag auf Grundstücksteilung kann von den Ämtern für Bodenmanagement oder den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren öffentlich beglaubigt werden, wenn die Teilung erforderlich ist, um örtlich und wirtschaftlich einheitliche Grundstücke herzustellen.