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Antrag auf Grundstücksvereinigung beglaubigen lassen

Nr. 99123016035000

Grundstücke als räumlich zusammenhängende wirtschaftliche Einheit können aus mehreren Flurstücken bestehen, die auch im Grundbuch als verschiedene Grundstücke geführt werden. Erst wenn die Flurstücke unter einer laufenden Nummer im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs geführt werden, handelt es sich auch um ein Grundstück im Rechtssinne.

Durch die Vereinigung im Grundbuch und eine anschließende Verschmelzung der Flurstücke im Liegenschaftskataster erreicht man eine Übersichtlichkeit der Grundstücks- und Vermögensverhältnisse.

Bei der Erstellung des Antrages auf Grundstückvereinigung beraten Sie auf Anfrage die Ämter für Bodenmanagement oder die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure. Diese unterstützen Sie bei der Erstellung des Antrages für die Änderung der Eintragungen im Grundbuch und sind befugt Ihre Unterschrift öffentlich zu beglaubigen.
 

Verfahrensablauf

Wenn Sie einen Antrag auf Grundstücksvereinigung stellen und Ihre Unterschrift öffentlich beglaubigen lassen wollen:

  • Sie wenden sich an das Amt für Bodenmanagement oder an eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin bzw. Vermessungsingenieur wegen einer Beratung.
  • Die gewählte Behörde prüft die Erfüllung der Voraussetzungen einer Grundstücksvereinigung im Grundbuch und erstellt den Antrag auf Grundstücksvereinigung.
  • Sie stimmen einen Termin zur Antragsunterzeichnung mit öffentlicher Beglaubigung der Unterschrift mit der gewählten Behörde ab.
  • Die Behörde leitet den Antrag an das zuständige Grundbuchamt weiter.
     

Zuständige Stelle

Ämter für Bodenmanagement (ÄfB), Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure (ÖbVI) und Kommunalbehörden nach § 15 Abs. 2 und 3 HVGG

Voraussetzungen

Sie können die Unterschriften auf einem Antrag auf Vereinigung öffentlich beglaubigen lassen, wenn Sie:

  • Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer oder
  • vom obigen Personenkreis bevollmächtigt sind,
  • persönlich erscheinen und
  • ein gültiges Ausweisdokument mitbringen.
     

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument aller Antragstellenden
  • Im Fall der Antragsbevollmächtigung: Vorlage der entsprechenden Vollmacht

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Behörde ist mit der Weitergabe des Antrages an das Grundbuch erledigt.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die Unterschrift der Eigentümerinnen und Eigentümer auf einem Antrag auf Grundstücksvereinigung kann von den Ämtern für Bodenmanagement oder den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren öffentlich beglaubigt werden, wenn die zu vereinigenden Grundstücke örtlich und wirtschaftlich eine Einheilt bilden.

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