Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Bienen
Nr. 99110061261002Die Haltung von Landtieren (»Landtiere« wie Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) müssen Sie bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Dies gilt neben der gewerbsmäßigen landwirtschaftlichen Tierhaltung auch für reine Hobbytierhaltungen.
Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Die Tierhaltungen müssen ebenfalls bei der Hessischen Tierseuchenkasse angemeldet werden.
Wenn sich Änderungen an Ihrer Tierhaltung ergeben, oder die Tierhaltung aufgegeben wird, sind Sie verpflichtet dies den vorgenannten Stellen zu melden.
Verfahrensablauf
- Hessische Tierseuchenkasse: Für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse können Sie den Antrag online stellen.
- Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.: Der Antrag kann via Formular eingereicht werden.
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Für die Registrierung nehmen Sie bitte mit Ihrer Veterinärbehörde Kontakt auf.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Veterinärbehörde sowie die Hessische Tierseuchenkasse.
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
- Schriftform erforderlich: Nein
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Formlose Antragsstellung möglich: Ja