Wechsel des Bauherrn anzeigen
Nr. 99012085261000Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel der Bauherrschaft mit.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde.
Voraussetzungen
Die Bauherrschaft hat während Ihres Bauvorhabens gewechselt.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Der Wechsel in der Bauherrschaft muss unverzüglich erfolgen.