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Wechsel des Bauherrn anzeigen

Nr. 99012085261000

Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.

Verfahrensablauf

Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel der Bauherrschaft mit.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde.

Voraussetzungen

Die Bauherrschaft hat während Ihres Bauvorhabens gewechselt.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Der Wechsel in der Bauherrschaft muss unverzüglich erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

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