Wechsel des Bauleiters anzeigen
Nr. 99012084261000Der Wechsel des Bauleiters ist anzuzeigen.
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel des Bauleiters mit.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.
Voraussetzungen
Der Bauleiter hat gewechselt.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Es gibt keine Frist.