Luftfahrzeuge – Außenstart- und Landeerlaubnis
Nr. 99080025001000Luftfahrzeuge dürfen auch außerhalb der dafür genehmigten Flugplätze starten und landen, wenn Sie eine Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde haben und der/die Grundstückseigentümer/-in oder sonstige Berechtigte zugestimmt hat.
Eine entsprechende Erlaubnis müssen Sie auch für Starts und Landungen auf Flugplätzen in den folgenden Fällen nachweisen:
- außerhalb der in der Flugplatzgenehmigung festgelegten Start- oder Landebahnen,
- außerhalb der Betriebszeiten,
- innerhalb von Betriebsbeschränkungszeiten.
Neben der Erlaubnis der Genehmigungsbehörde ist in diesen Fällen auch die Zustimmung des/der Flugplatzbetreibers/-in erforderlich.
Eine Erlaubnis ist hingegen nicht notwendig, wenn:
- der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des jeweiligen Luftfahrzeuges nicht vorausbestimmbar ist (z. B. bei Ballons oder Segelflugzeugen) oder
- die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib und Leben einer Person erforderlich ist.
Allerdings muss die Besatzung des Luftfahrzeuges in einem solchen Fall Auskunft über den/die Halter/-in des Luftfahrzeuges sowie über den Versicherer geben.
Für Außenlandungen von Segelflugzeugen, Hängegleitern und Gleitsegeln, die sich auf einem Überlandflug befinden, sowie für bemannte Freiballons ist keine Erlaubnis erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
Bei den Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind Antragsformulare erhältlich.
Voraussetzungen
- Sie benötigen die Zustimmung des/der Grundstückseigentümers/-in oder einer berechtigten Person des Geländes.
- Bei Hubschraubern ist zusätzlich die Zustimmung der Gemeinde erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Umgebungs- und Lagepläne
- Fotos des Startgeländes
- Zustimmung des/der Grundstückseigentümers/-in/Gemeindeverwaltung bzw. des/der Flugplatzbetreibers/-in
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: bis zu 3000 EUR
Zahlungsweise: SEPA-Überweisung
Hinweis: Die Höhe der Gebühr ist u. a. abhängig vom Gelände, auf dem der Start bzw. die Landung erfolgen soll.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann ca. 12 Tage in Anspruch nehmen.
Sollten noch weitere Unterlagen/Informationen zur Antragsbearbeitung notwendig sein, kann sich die Bearbeitung verzögern.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Entstehen beim Start oder bei der Landung Schäden, kann der/die Besitzer/-in des Grundstücks Schadensersatz geltend machen.