Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter
Nr. 99400360017000Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kindersowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidium Darmstadt.
Verfahrensablauf
Der Onlineantrag ist mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme jährlich zu stellen.
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
- Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter und Fort-bildungen von Erzieherinnen und Erziehern zum Thema
- Weitere Anforderungen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
Zuständige Stelle
Regierungspräsidium Darmstadt
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
- Onlineantrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
- Verwendungsnachweis (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
- Sachbericht (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
- Weitere Unterlagen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Antragsaufkommen und der Freigabe der Haushaltsmittel ab.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein